Antikorruptions- und Hinweisgebersystem
Korruptions- und Bestechungsprävention
Unser Unternehmen und seine Tochtergesellschaften verpflichten sich zu fairen, transparenten und freien Transaktionen mit unseren Geschäftspartnern. Dies beinhaltet die strikte Einhaltung der japanischen Wettbewerbsgesetze, wie des Antimonopolgesetzes und des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb, sowie der jeweiligen nationalen Gesetze und Vorschriften und ein striktes Verbot jeglicher Korruption, einschließlich Bestechung. Darüber hinaus verbieten die Arbeitsrichtlinien, Verhaltenskodizes und Compliance-Handbücher jedes Unternehmens unserer Gruppe den Mitarbeitern die Annahme unzulässiger oder übermäßiger Einladungen oder Geschenke von Geschäftspartnern.
[Hauptpunkte]
- Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen
- Aufbau guter Beziehungen zu Regierungsbehörden
- Verbot übermäßiger Unterhaltung und des Austauschs von Geld und Geschenken
- Verbot von Kartellen
- Verbot unlauterer Handelspraktiken
- Angemessene Beschaffungspraktiken
Hinweisgebersystem
Unser Unternehmen hat interne und externe Meldestellen eingerichtet, um Verstöße gegen Compliance-Richtlinien umgehend zu erkennen und zu beheben. Die interne Meldestelle befindet sich in General Affairs Department, die externe in einer Anwaltskanzlei. Alle Mitarbeiter und Führungskräfte des Unternehmens können die Meldestellen nutzen. Meldungen werden telefonisch, schriftlich, per E-Mail usw. entgegengenommen. Nach Eingang einer Meldung prüfen wir die Fakten und leiten eine Untersuchung ein. Wird ein Verstoß gegen Compliance-Richtlinien festgestellt, bemühen wir uns, diesen zu beheben und ein erneutes Auftreten zu verhindern. Darüber hinaus können wir gemäß unseren arbeitsrechtlichen Bestimmungen und Disziplinarregeln Sanktionen gegen die Zuwiderhandelnden verhängen.
Wir haben interne Meldeverfahren, HR-Systembroschüren, Compliance-Handbücher und interne Aushänge erstellt, um die Mitarbeiter über unsere Meldehotline zu informieren. Auch unsere Tochtergesellschaften haben interne Meldesysteme eingerichtet. Im Falle eines schwerwiegenden Compliance-Vorfalls können die Geschäftsführer den Vorstand und den Prüfungs- und Aufsichtsausschuss (bzw. dessen Mitglieder) über den Compliance-Beauftragten informieren.
Dieses System legt in unseren internen Meldevorschriften und im Compliance-Handbuch fest, dass Mitarbeitern, die berechtigte Meldungen abgeben, dadurch keine Nachteile entstehen, wodurch mehr Rückfragen und Meldungen gefördert werden.
Durchführung von Mitarbeitergesprächen
Im Rahmen interner Audits, die vom Audit Office separat von den regulären Betriebsprüfungen durchgeführt werden, werden in jedem Betrieb Gespräche mit Mitarbeitern zu arbeitsplatzbezogenen Themen wie Fehlverhalten und Belästigung geführt. Darüber hinaus werden Mitarbeiter zu Themen wie übermäßiger Arbeitsbelastung und Überstunden befragt. Dies dient nicht nur dazu, Meldungen von Mitarbeitern abzuwarten, sondern auch der proaktiven Informationsgewinnung im Unternehmen. Gegenstand der Audits sind die Takeuchi Manufacturing Co., Ltd. und ihre Tochtergesellschaften. Die Ergebnisse der Audits, einschließlich der Gesprächsergebnisse, werden dem Vorstand vom Audit Office berichtet.