Richtlinie zu wechselseitigen Beteiligungen
Grundsatzpolitik
Unsere Grundsatzrichtlinie bezüglich der von der Unternehmensleitung gehaltenen Aktien besteht darin, diese nur dann zu halten, wenn wir der Ansicht sind, dass diese Aktien zur Stabilität des Geschäfts der Gruppe und zur Steigerung ihres Unternehmenswerts durch den Aufbau von Geschäftsbeziehungen beitragen werden.
Überprüfung der Angemessenheit und Rationalität der Beibehaltung
Für jede einzelne strategisch gehaltene Aktie prüfen wir eingehend, ob der Haltezweck angemessen ist und in welchem Verhältnis die damit verbundenen Chancen und Risiken stehen. Darauf aufbauend entscheiden wir, ob wir die Aktie weiter halten, veräußern oder die Position reduzieren. Sollte sich der Haltezweck als nicht angemessen erweisen, werden wir die Position reduzieren und dabei die Zustimmung des emittierenden Unternehmens einholen. Selbst wenn der Haltezweck als angemessen erachtet wird, können wir die Aktie unter Berücksichtigung der Marktbedingungen sowie unserer Management- und Finanzstrategien veräußern.
Hinsichtlich der Angemessenheit des Haltens strategischer Aktien zum Ende August 2025 bewertete und verifizierte der Verwaltungsrat das Verhältnis zwischen den quantitativen und qualitativen Vorteilen und Risiken des Aktienbesitzes, einschließlich der Frage, ob die Erträge wie Dividenden den Kapitalkosten entsprechen, der Auswirkungen von Aktienkursschwankungen auf unser Eigenkapital und der qualitativen Bedeutung des Aktienbesitzes.
Ausübung der Wahlrechte
Hinsichtlich der Ausübung der Stimmrechte für strategisch gehaltene Aktien werden wir jeden Antrag sorgfältig prüfen und ihn nach Prüfung seiner Eignung zur Erhaltung und Steigerung des Unternehmenswerts und des Aktionärswerts angemessen ausüben. Wir werden uns zudem gegen alle Anträge aussprechen, die den Unternehmenswert und den Aktionärswert unserer Gruppe mindern, unabhängig davon, ob sie vom Unternehmen oder von Aktionären eingebracht werden. Im Falle der Entdeckung oder des Verdachts auf unsoziales Verhalten werden wir jeden Antrag unabhängig von den oben genannten Kriterien individuell beurteilen.